Die folgenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für das jetzige Geschäft sowie alle unsere zukünftigen Geschäfte:
- Die Preise gelten ab unserem Lager, gemäß unserer zurzeit gültigen Preisliste.
Bei Einbau des Materials durch uns werden 60 % der Angebotssumme bei Materiallieferungen als a-conto-Zahlung erhoben.
Die Einbaupreise verstehen sich bei einer maximalen Konstruktionshöhe von 8 cm. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der
gesetzl. MWSt.
- Die Lieferzeiten werden unter Berücksichtigung einer normalen Herstellungsmöglichkeit angegeben. Überschreitungen
derselben berechtigen den Empfänger nicht zu irgendwelchen Schadenersatzansprüchen.
- Materialbeschaffenheit: Schwankungen in der Struktur und Farbe, Verschiedenheit in der Körnung, Flecken, Adern,
Schattierungen und Stiche gelten als natürliche Einschläge und berechtigen nicht zu Reklamationen. Besonders bunte
Marmorsorten erhalten häufig Lager und Poren, die von Natur aus im Material enthalten sind und keinen Grund zur
Beanstandung geben können. Bei bunten Marmorsorten sind sachgemäße Kittungen, das Auseinandernehmen von Teilen in
losen Adern oder Stichen und deren Wiederzusammensetzen, ferner die Verstärkung durch unterlegte, solide Platten
(Verdoppelung) sowie das Anbringen von Klammern, Dübeln, Vierungen je nach Beschaffenheit und Eigenheit der
betreffenden Marmorsorten nicht nur unvermeidlich, sondern auch wesentliche Erfordernis der Bearbeitung. Bemusterungen
können nur die allgemeine Farbe und Struktur des Steines zeigen.
Bei den Materialien können Toleranzen in den Stärken von +/- 2 mm auftreten – außerdem farbliche Differenzen.
- Reklamationen werden nur unmittelbar nach Erhalt der Ware angenommen, spätestens innerhalb von 3 Tagen. Verlegte
bzw. montierte Platten können nicht mehr reklamiert werden. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch bei
Frankolieferung. Verladen gilt als übernommen.
- Zahlungen: Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Zahlungen mit Dreimonats- Akzept
(nach besonderer Vereinbarung) gehen die Diskontspesen immer zu Lasten des Käufers. Die Wechselspesen sind innerhalb
von 14 Tagen bar zu zahlen. Wird mit Wechsel gezahlt oder eine Forderung gestundet oder Ziel gewährt, so tritt die sofortige
Fälligkeit aller etwa noch laufenden Forderungen ein, wenn bei dem Schuldner Wechsel oder Scheckproteste erhoben,
Zwangsvollstreckungen in das Vermögen des Schuldners betrieben oder das Konkurs- oder Vergleichsverfahren über dessen
Vermögen beantragt werden. Wir behalten uns vor, bei Zielüberschreitungen bankübliche Zinsen in Anrechnung zu bringen.
- Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand, auch im Wechsel- oder Scheckprozess, ist Wesel.
- Die Lieferungen bleiben bis zur völligen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
- Auftragsbedingungen des Kunden, die mit unseren Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch
wenn sie einer Bestellung ausdrücklich zugrunde gelegt worden sind und auch, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprochen haben.
- Prüfen Sie bitte die Angaben, da Änderungen und Abbestellungen nur möglich sind, solange bei uns oder unseren
Lieferanten noch nicht an dem Auftrag gearbeitet wurde.
- Berechnungsgrundlage:
Wendelstufen: längste Länge – Diagonale =lfdm
unwinkelige Werkstücke – größtumschriebenes Rechteck
Mindestberechnungsbreite 20 cm – Mindestberechnungslänge 50 cm bzw. Abrechnung lt. unserer Preisliste
Werkstücke unter 0,25 qm werden mit 0,25 qm abgerechnet
Werkstücke über 100 cm können geteilt werden
- Nacharbeiten (z.B. Türanschlüsse, Sockelanschlüsse) bzw. Arbeiten, die nicht durch unser Verschulden zu einem späteren
Zeitpunkt ausgeführt werden müssen, werden in Stundenlohn und Materialaufwand abgerechnet.
- Die Bindefrist für unser Angebot beträgt 4 Wochen.